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(AGB)   



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
Geschäftsbereich "Verkaufsagent Coburg" (Verkäufer).

Vertragspartner ist

Viktor Kraus
Wankstr. 7
96242 Sonnefeld


§ 1.
Geltungsbereich
Für sämtliche geschäftlichen Beziehungen, insbesondere Lieferungen, (Dienst-)Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der Axonline und seinem Auftraggeber (nachfolgend: "Verkäufer") im Geschäftsbereich "Verkaufsagent Coburg" sind ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgebend, sofern nicht durch schriftliche Vereinbarungen davon abgewichen wird.


§ 2. Vertragsgegenstand
(1) Der Verkäufer beauftragt die Axonline zum kommissionsweisen Verkauf des von ihm im Formular "Auftrag zur Verkaufsvermittlung über www.eBay.de" aufgeführten Vertragsproduktes (Kommissionsgut) über den Online-Marktplatz eBay. Andere Online Auktionshäuser nach der Vereinbarung mit dem Verkäufer.


(2) Die Axonline erhält das Vertragsprodukt nicht zum Eigentum. Das Vertragsprodukt, das sie vom Verkäufer erhält, verbleibt bis zu seiner Übereignung an den Käufer im Eigentum des Verkäufers.


§ 3. Verwahrung und Sicherung des Vertragsproduktes
(1) Das im Formular "Auftrag zur Verkaufsvermittlung über www.eBay.de" aufgeführte Vertragsprodukt wird bis zu seiner Übereignung an den Käufer in den Räumlichkeiten der Axonline getrennt von eigenen und/ oder Gegenständen Dritter verwahrt und als Kommissionsgut kenntlich gemacht.

(2) Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, sein Vertragsprodukt zu den regulären Geschäftszeiten der Axonline selbst zu besichtigen oder durch beauftragte Dritte besichtigen zu lassen.

(3) Die Axonline wird Vertragsprodukte, die ihr zur Lagerung in ihren Räumen anvertraut wurden, ausreichend gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte versichern.

(4) Die Axonline verpflichtet sich den Verkäufer im Fall eines Zugriffs Dritter auf das Kommissionsgut unverzüglich zu unterrichten und diesen bei allen entsprechenden Maßnahmen zur Freigabe des Vertragsproduktes unterstützen.


§ 4. Aufgaben und Pflichten des Verkaufsagenten
(1) Die Axonline ist nicht berechtigt, das Vertragsprodukt auch außerhalb des Online-Marktplatzes eBay zum Verkauf anzubieten; unberührt davon bleibt das Recht der Axonline, das Vertragsprodukt an Käufer zu veräußern, die sich direkt an sie wenden (passives Marketing).

(2) Die Axonline wird das betreffende Vertragsprodukt im Namen und auf Rechnung des Verkäufers verkaufen. Die Axonline wird das Vertragsprodukt dabei ausschließlich per Vorauskasse an den bzw. die jeweiligen Käufer verkaufen und übereignen.

(3) Das Vertragsprodukt wird spätestens mit dem 5. Werktag nach dem Vertragsabschluss mit dem Verkäufer auf dem Online-Marktplatz eBay eingestellt.

(4) Wird durch den Verkäufer nicht näher bestimmt, welches Verkaufsformat und/ oder zu welchem Mindest- bzw. Festpreis das Vertragsprodukt zu veräußern ist, so wird das Vertragsprodukt zu einem Auktions-Startpreis von 1,99 Euro für eine Angebotsdauer von 7 Tagen inklusive Titelleistenfoto zum Verkauf angeboten.

(5) Die Nutzung der auf dem Online-Marktplatz eBay angebotenen Zusatzoptionen stehen dem Verkäufer frei. Hierfür berechnet die Axonline eine Gebühr gemäß der durch Aushang bekannten Gebührentabelle.

(6) Die Axonline wird sämtliche Anfragen potentieller Käufer zum bei eBay eingestellten Vertragsprodukt beantworten, die vollständige Korrespondenz mit dem späteren Käufer führen sowie die daran anschließende Kaufabwicklung, Verpackung und Verschickung des Vertragsproduktes in eigener Regie übernehmen.

(7) Über den Abschluss des Ausführungsgeschäftes wird die Axonline den Verkäufer unter Angabe der bei eBay vergebenen Artikelnummer sowie der Käufer- und Lieferadresse unverzüglich informieren.

(8) Bei Vertragsabschluss tritt die Axonline dem Verkäufer alle Forderungen in der Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus dem Ausführungsgeschäft gegen einen Dritten erwachsen; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Allerdings bleibt die Axonline zur Einziehung der Forderungen im Rahmen ihres üblichen Geschäftsverkehrs ermächtigt.


§ 5. Aufgaben und Pflichten des Verkäufers
(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, der Axonline bereits bei Vertragsabschluss die für den Verkauf des Vertragsproduktes notwendigen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Er hat der Axonline zudem die im Originalzustand zum Vertragsprodukt gehörigen Zubehörteile, sowie weitere Unterlagen (z. B. Montage- oder Bedienungsanleitung) zu übergeben oder ausdrücklich auf deren Fehlen hinzuweisen.

(2) Gemäß den eBay-Grundsätzen für Verkaufsagenten dürfen die im Rahmen von sogenannten Online-Auktionen angebotenen Vertragsprodukte nicht durch den Verkäufer beboten werden.

(3) Der Verkäufer verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Formulars "Auftrag zur Verkaufs-vermittlung über www.eBay.de" für dessen Gültigkeitsdauer ("Angebotsdauer") keine anderweitige Verfügung über das Vertragsprodukt zu treffen, sowie keinen Dritten mit dem Verkauf des Vertragsproduktes zu beauftragen.


§ 6. Dauer des Vertrages
(1) Der Auftrag des Verkäufers an die Axonline zum Verkauf des Verkaufsproduktes gilt für die zuvor vom Verkäufer als "Angebotsdauer" festgelegte Zeit.

(2) Wurde das Vertragsprodukt nach erstmaligen Einstellen auf dem Online-Marktplatz eBay nicht erfolgreich verkauft, kann der Verkäufer das Vertragsprodukt innerhalb von 14 Werktagen zu den regulären Geschäftszeiten bei der Axonline abholen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Axonline berechtigt das Vertragsprodukt einer gemeinnützigen Organisation zu spenden oder das Verkaufsprodukt kostenfrei zu entsorgen.


§ 7. Provision und Aufwendungsersatz
(1) Die Axonline hat für jeden zur Auslieferung gekommenen Artikel Anspruch auf eine Provision in Abhängigkeit des eBay-Verkaufserlöses gemäß der durch Aushang bekannten Provisionstabelle.

(2) Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn das Geschäft nicht zur Ausführung gelangt, es sei denn, dies beruht auf einem Grund, der in der Person des Verkäufers liegt. Nicht zur Ausführung ist die Kommission unter anderem auch dann gelangt, wenn der Käufer von einem ihm kraft Gesetzes zustehenden Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.

(3) Sämtliche eBay-Gebühren und eBay-Verkaufsprovisionen sind in den Gebühren und Provisionen der Axonline bereits enthalten. Dieses gilt auch für die Gebühren von Zusatzoptionen, soweit der Verkäufer deren Nutzung in Auftrag gegeben hat.

(4) Die Axonline-Provision wird fällig, wenn der Käufer das Ausführungsgeschäft vertragsgemäß erfüllt hat. Das ist der Fall, wenn der Käufer den Artikel bezahlt hat.

(5) Die Axonline wird das Ausführungsgeschäft gegenüber dem Verkäufer abrechnen und den eBay-Verkaufserlös unter Abzug der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Axonline-Provision unverzüglich auf das Bankkonto des Verkäufers überweisen.


§ 8. Delkrederehaftung
Die Axonline steht für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Dritten, mit denen sie das Ausführungsgeschäft für Rechnung des Verkäufers abschließt, nicht ein.


§ 9. Gewährleistung
(1) Der Verkäufer steht der Axonline in entsprechender Anwendung des Kaufrechts für alle Sach- und Rechtsmängel ein mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist erst mit der Ablieferung der Vertragsprodukte an den Käufer beginnt.

(2) Der Verkäufer versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher zum Vertragsprodukt gemachter Angaben. Er erklärt vor allem, uneingeschränkt über das Vertragsprodukt verfügen zu dürfen und alle für eine Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie etwaige Fehler, die den Wert des Vertragsproduktes mindern oder mindern könnten, wahrheitsgemäß anzugeben.

(3) Weiter gewährleistet der Verkäufer, dass das Vertragsprodukt frei von Rechten Dritter ist, insbesondere das Vertragsprodukt nicht verpfändet und nicht Gegenstand einer Maßnahme der Zwangsvollstreckung ist und kein Nießbrauch oder sonstiges dingliches Recht daran eingeräumt ist.

(4) Gegenüber der Axonline übernimmt der Verkäufer die Gewährleistung dafür, dass das Vertragsprodukt selbst nicht unter Verletzung von Rechten Dritter - unter anderem auch gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten und/ oder sonstigen Leistungsschutz-rechten - hergestellt wurden und innerhalb Deutschlands veräußert werden darf.

(5) In den Obliegenheitsbereich der Axonline fällt es dagegen, dass das Vertragsprodukt ohne eine darüber hinausgehende Verletzung der eBay-AGB sowie der eBay-Grundsätze auf dem Online-Marktplatz angeboten und veräußert werden darf.


§ 10. Haftung des Verkaufsagenten
Die Axonline haftet gegenüber dem Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz der Axonline in Sonnefeld.

(2) Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dessen Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für die Abbedingung der Schriftformerfordernis.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


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