Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB),
Geschäftsbereich "Verkaufsagent Coburg" (Verkäufer).
Vertragspartner ist
Viktor Kraus
Wankstr. 7
96242 Sonnefeld
§ 1. Geltungsbereich
Für sämtliche geschäftlichen Beziehungen,
insbesondere Lieferungen, (Dienst-)Leistungen und
sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der Axonline
und seinem Auftraggeber (nachfolgend: "Verkäufer")
im Geschäftsbereich "Verkaufsagent Coburg" sind
ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen
maßgebend, sofern nicht durch schriftliche
Vereinbarungen davon abgewichen wird.
§ 2. Vertragsgegenstand
(1) Der Verkäufer beauftragt die Axonline zum
kommissionsweisen Verkauf des von ihm im Formular "Auftrag
zur Verkaufsvermittlung über www.eBay.de" aufgeführten
Vertragsproduktes (Kommissionsgut) über den
Online-Marktplatz eBay. Andere Online Auktionshäuser
nach der Vereinbarung mit dem Verkäufer.
(2) Die Axonline erhält das Vertragsprodukt
nicht zum Eigentum. Das Vertragsprodukt, das sie
vom Verkäufer erhält, verbleibt bis zu
seiner Übereignung an den Käufer im Eigentum
des Verkäufers.
§ 3. Verwahrung und Sicherung
des Vertragsproduktes
(1) Das im Formular "Auftrag zur Verkaufsvermittlung über
www.eBay.de" aufgeführte Vertragsprodukt
wird bis zu seiner Übereignung an den Käufer
in den Räumlichkeiten der Axonline getrennt
von eigenen und/ oder Gegenständen Dritter verwahrt
und als Kommissionsgut kenntlich gemacht.
(2) Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt,
sein Vertragsprodukt zu den regulären Geschäftszeiten
der Axonline selbst zu besichtigen oder durch beauftragte
Dritte besichtigen zu lassen.
(3) Die Axonline wird Vertragsprodukte,
die ihr zur Lagerung in ihren Räumen anvertraut wurden,
ausreichend gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung
durch Dritte versichern.
(4) Die Axonline verpflichtet sich
den Verkäufer
im Fall eines Zugriffs Dritter auf das Kommissionsgut
unverzüglich zu unterrichten und diesen bei
allen entsprechenden Maßnahmen zur Freigabe
des Vertragsproduktes unterstützen.
§ 4. Aufgaben und Pflichten
des Verkaufsagenten
(1) Die Axonline ist nicht berechtigt, das Vertragsprodukt
auch außerhalb des Online-Marktplatzes eBay
zum Verkauf anzubieten; unberührt davon bleibt
das Recht der Axonline, das Vertragsprodukt an Käufer
zu veräußern, die sich direkt an sie wenden
(passives Marketing).
(2) Die Axonline wird das betreffende
Vertragsprodukt im Namen und auf Rechnung des Verkäufers verkaufen.
Die Axonline wird das Vertragsprodukt dabei ausschließlich
per Vorauskasse an den bzw. die jeweiligen Käufer
verkaufen und übereignen.
(3) Das Vertragsprodukt wird spätestens mit
dem 5. Werktag nach dem Vertragsabschluss mit dem
Verkäufer auf dem Online-Marktplatz eBay eingestellt.
(4) Wird durch den Verkäufer nicht näher
bestimmt, welches Verkaufsformat und/ oder zu welchem
Mindest- bzw. Festpreis das Vertragsprodukt zu veräußern
ist, so wird das Vertragsprodukt zu einem Auktions-Startpreis
von 1,99 Euro für eine Angebotsdauer von 7 Tagen
inklusive Titelleistenfoto zum Verkauf angeboten.
(5) Die Nutzung der auf dem Online-Marktplatz
eBay angebotenen Zusatzoptionen stehen dem Verkäufer
frei. Hierfür berechnet die Axonline eine Gebühr
gemäß der durch Aushang bekannten Gebührentabelle.
(6) Die Axonline wird sämtliche Anfragen potentieller
Käufer zum bei eBay eingestellten Vertragsprodukt
beantworten, die vollständige Korrespondenz
mit dem späteren Käufer führen sowie
die daran anschließende Kaufabwicklung, Verpackung
und Verschickung des Vertragsproduktes in eigener
Regie übernehmen.
(7) Über den Abschluss des Ausführungsgeschäftes
wird die Axonline den Verkäufer unter Angabe
der bei eBay vergebenen Artikelnummer sowie der Käufer-
und Lieferadresse unverzüglich informieren.
(8) Bei Vertragsabschluss tritt
die Axonline dem Verkäufer alle Forderungen in der Höhe
des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus dem Ausführungsgeschäft
gegen einen Dritten erwachsen; der Verkäufer
nimmt die Abtretung an. Allerdings bleibt die Axonline
zur Einziehung der Forderungen im Rahmen ihres üblichen
Geschäftsverkehrs ermächtigt.
§ 5. Aufgaben und Pflichten des Verkäufers
(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, der Axonline
bereits bei Vertragsabschluss die für den Verkauf
des Vertragsproduktes notwendigen Informationen vollständig
und richtig mitzuteilen. Er hat der Axonline zudem
die im Originalzustand zum Vertragsprodukt gehörigen
Zubehörteile, sowie weitere Unterlagen (z. B.
Montage- oder Bedienungsanleitung) zu übergeben
oder ausdrücklich auf deren Fehlen hinzuweisen.
(2) Gemäß den eBay-Grundsätzen für
Verkaufsagenten dürfen die im Rahmen von sogenannten
Online-Auktionen angebotenen Vertragsprodukte nicht
durch den Verkäufer beboten werden.
(3) Der Verkäufer verpflichtet sich mit Unterzeichnung
des Formulars "Auftrag zur Verkaufs-vermittlung über
www.eBay.de" für dessen Gültigkeitsdauer
("Angebotsdauer") keine anderweitige Verfügung über
das Vertragsprodukt zu treffen, sowie keinen Dritten
mit dem Verkauf des Vertragsproduktes zu beauftragen.
§ 6. Dauer des Vertrages
(1) Der Auftrag des Verkäufers an die Axonline
zum Verkauf des Verkaufsproduktes gilt für die
zuvor vom Verkäufer als "Angebotsdauer" festgelegte
Zeit.
(2) Wurde das Vertragsprodukt nach
erstmaligen Einstellen auf dem Online-Marktplatz
eBay nicht erfolgreich
verkauft, kann der Verkäufer das Vertragsprodukt
innerhalb von 14 Werktagen zu den regulären
Geschäftszeiten bei der Axonline abholen. Nach
Ablauf dieser Frist ist die Axonline berechtigt das
Vertragsprodukt einer gemeinnützigen Organisation
zu spenden oder das Verkaufsprodukt kostenfrei zu
entsorgen.
§ 7. Provision und Aufwendungsersatz
(1) Die Axonline hat für jeden zur Auslieferung
gekommenen Artikel Anspruch auf eine Provision in
Abhängigkeit des eBay-Verkaufserlöses gemäß der
durch Aushang bekannten Provisionstabelle.
(2) Ein Provisionsanspruch besteht
nicht, wenn das Geschäft nicht zur Ausführung gelangt,
es sei denn, dies beruht auf einem Grund, der in
der Person des Verkäufers liegt. Nicht zur Ausführung
ist die Kommission unter anderem auch dann gelangt,
wenn der Käufer von einem ihm kraft Gesetzes
zustehenden Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch
macht.
(3) Sämtliche eBay-Gebühren und eBay-Verkaufsprovisionen
sind in den Gebühren und Provisionen der Axonline
bereits enthalten. Dieses gilt auch für die
Gebühren von Zusatzoptionen, soweit der Verkäufer
deren Nutzung in Auftrag gegeben hat.
(4) Die Axonline-Provision wird
fällig, wenn
der Käufer das Ausführungsgeschäft
vertragsgemäß erfüllt hat. Das ist
der Fall, wenn der Käufer den Artikel bezahlt
hat.
(5) Die Axonline wird das Ausführungsgeschäft
gegenüber dem Verkäufer abrechnen und den
eBay-Verkaufserlös unter Abzug der zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses gültigen Axonline-Provision
unverzüglich auf das Bankkonto des Verkäufers überweisen.
§ 8. Delkrederehaftung
Die Axonline steht für die Erfüllung der
Verbindlichkeiten der Dritten, mit denen sie das
Ausführungsgeschäft für Rechnung des
Verkäufers abschließt, nicht ein.
§ 9. Gewährleistung
(1) Der Verkäufer steht der Axonline in entsprechender
Anwendung des Kaufrechts für alle Sach- und
Rechtsmängel ein mit der Maßgabe, dass
die Verjährungsfrist erst mit der Ablieferung
der Vertragsprodukte an den Käufer beginnt.
(2) Der Verkäufer versichert die Richtigkeit
und Vollständigkeit sämtlicher zum Vertragsprodukt
gemachter Angaben. Er erklärt vor allem, uneingeschränkt über
das Vertragsprodukt verfügen zu dürfen
und alle für eine Kaufentscheidung wesentlichen
Eigenschaften und Merkmale sowie etwaige Fehler,
die den Wert des Vertragsproduktes mindern oder mindern
könnten, wahrheitsgemäß anzugeben.
(3) Weiter gewährleistet der Verkäufer,
dass das Vertragsprodukt frei von Rechten Dritter
ist, insbesondere das Vertragsprodukt nicht verpfändet
und nicht Gegenstand einer Maßnahme der Zwangsvollstreckung
ist und kein Nießbrauch oder sonstiges dingliches
Recht daran eingeräumt ist.
(4) Gegenüber der Axonline übernimmt der
Verkäufer die Gewährleistung dafür,
dass das Vertragsprodukt selbst nicht unter Verletzung
von Rechten Dritter - unter anderem auch gewerblichen
Schutzrechten, Urheberrechten und/ oder sonstigen
Leistungsschutz-rechten - hergestellt wurden und
innerhalb Deutschlands veräußert werden
darf.
(5) In den Obliegenheitsbereich
der Axonline fällt
es dagegen, dass das Vertragsprodukt ohne eine darüber
hinausgehende Verletzung der eBay-AGB sowie der eBay-Grundsätze
auf dem Online-Marktplatz angeboten und veräußert
werden darf.
§ 10. Haftung des Verkaufsagenten
Die Axonline haftet gegenüber dem Verkäufer
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der
Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz der Axonline in
Sonnefeld.
(2) Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
dessen Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dieses gilt auch für die Abbedingung
der Schriftformerfordernis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke
enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Beide Parteien verpflichten sich in diesen Fällen,
die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch
eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.